04.01.2021
In Deutschland werden jedes Jahr rund 18 Millionen Menschen vollstationär behandelt, verbringen also mindestens eine Nacht vor oder nach ihrer Behandlung im Krankenhaus. Gleichzeitig leben knapp eine Millionen pflegebedürftiger Menschen dauerhaft in Pflegeheimen. All diese Menschen sind besonders anfällig für Infektionen und daher auf eine ausgezeichnete Hygiene angewiesen.
Trotz sehr hoher Hygienestandards in deutschen Gesundheitseinrichtungen infizieren sich jährlich etwa 600.000 Menschen an Keimen im Krankenhaus, sogenannten nosokomialen Infektionen. Rund 15.000 von ihnen sterben an den Folgen einer solchen Infektion.
Um das Risiko für nosokomiale Infektionen so gering wie möglich zu halten, gibt es in Deutschland zahlreiche Verbände, Arbeitsgruppen und Initiativen, die sich mit den Themen der Krankenhaushygiene und Hygiene in der Pflege befassen.
Die Krankenhaushygiene befasst sich mit allem, was der Verbreitung von Krankheiten im Krankenhaus entgegenwirkt. Angefangen mit Basishygiene wie dem Händewaschen und der Desinfektion von Arbeitsgeräten und Flächen über die Erforschung Antibiotikaresistenter Erreger bis zur Schulung des Hygienefachpersonals.
Zu den größten Herausforderungen der Krankenhaushygiene gehören aktuell:
Verantwortung für die Krankenhaushygiene trägt die Hygienekommission einer Kranken- oder Pflegeeinrichtung und arbeitet dabei mit der ärztlichen Leitung, einem hygienebeauftragten Arzt sowie Krankenhaushygienikern und Fachpersonal für Hygiene und Infektionsprävention zusammen.
Wie ein solches Organigramm aussehen kann, zeigt diese Grafik des RKI:
Rein rechtlich fällt die Hygiene im Gesundheitswesen unter das Infektionsschutzgesetz (IfSG), das spätestens seit der Coronakrise in aller Munde ist. Das IfSG regelt in § 23 Abs. 1 auch direkt die Zuständigkeit für die Ausarbeitung konkreter Empfehlungen zur Infektionsprävention und zu betrieblich-organisatorischen und baulich-funktionellen Maßnahmen der Hygiene. Diese wird von der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) übernommen, die wiederum dem RKI angehört.
Hier eine Liste mit Links zu den wichtigsten Informationsquellen rund um Hygiene im Gesundheitswesen:
Damit eine medizinische Einrichtung angemessene Hygiene gewährleisten kann, müssen die Prozesse im Hintergrund stimmen. Hinzu kommt der Druck durch Zertifizierungen, die zum Beispiel die Qualitätsstandards und Hygiene eines Krankenhauses bewerten, zu bestehen. Alles andere bringt eine Gesundheitseinrichtung in große Erklärungsnot und wirtschaftliche Schwierigkeiten.
Unter betrieblich-organisatorische Maßnahmen fallen laut RKI:
Baulich-funktionelle Anforderungen hingegen decken ab:
Die Hygieniker, Hygienebeauftragten und Hygienefachkräfte einer medizinischen Einrichtung ziehen für die Umsetzung dieser unterschiedlichen Anforderungen oft externes Fachpersonal hinzu. Beispielsweise müssen nicht nur die Zimmer und Behandlungsräume in einem Krankenhaus höchste Standards erfüllen, auch Kantine und Lagerräume dürfen keine Makros aufweisen. Der Hygieneplan umfasst also weit mehr, als auf den ersten Blick offensichtlich erscheint.
Während sich der Großteil der Hygienebemühungen im Krankenhaus auf das Desinfizieren von Oberflächen und Arbeitsmaterial konzentriert, darf auch die Schädlingsbekämpfung nicht zu kurz kommen. Zum einen bringen Schädlinge potentiell eine Reihe gefährlicher Keime mit in die Räumlichkeiten, zum anderen sorgen sie für einen äußerst schlechten Eindruck bei Patienten und Besuchern und gefährden jedes Audit.
Medizinische Einrichtungen können sich eine wesentlich geringere Toleranz gegenüber Schädlingen wie Ratten oder Motten erlauben, als beispielsweise ein Dönerladen oder eine Bar. Daher sind Schädlingsvorbeugung und Schädlingsbekämpfung ein integraler Bestandteil der Hygienepläne, die Arbeitsabläufe und interne Prozesse definieren.
Schädlinge tauchen in Krankenhäusern am ehesten da auf, wo Lebensmittel verarbeitet oder gelagert werden – also in der Kantine oder Cafeteria. Wir bewegen uns also von den Stationen und OP-Sälen weg und richten den Blick auf Warenanlieferungen, Lagerräume und die Küche. Das Vorgehen zur Schädlingsbekämpfung sollte sich hier – genau wie in allen Betrieben der Lebensmittelproduktion – an den Grundsätzen des Integrated Pest Management (IPM) orientieren. Das bedeutet, dass folgende Maßnahmen in genau der Reihenfolge durchgeführt werden:
1. Kulturelle- und Hygienemaßnahmen
a. Lagerkonzepte, die dafür sorgen, dass Ware nicht zu lange in den Regalen steht
b. Schnelle Vernichtung ausgesonderter Ware
c. Regelmäßige, gründliche Reinigung
d. Geordnete Arbeitsabläufe, die die Umgebung sauber halten.
2. Physikalische/mechanische Kontrollen und bauliche Maßnahmen, die das Eindringen von Schädlingen verhindern
a. Abdichtung von Rohrdurchbrüchen
b. Sicherung von Gullis und Abflüssen
c. Abdichtung von Kabelverlegungen
3. Biologische Kontrolle
a. Einsatz von Repellentien
b. Nutzung von Pheromonfallen und Duftstoffen
4. Pestizide als allerletzte Option.
Vorzuziehen sind alternative Methoden wie Schlagfallen, die heute über digitale Systeme Echtzeit-Benachrichtigungen beim Auslösen versenden. So können tote Nager umgehend entfernt werden.
In Gesundheitseinrichtungen wird die Verarbeitung von Lebensmitteln meist bei verschiedenen Audits mit begutachtet. Dabei ist das Vorweisen einer effektiven, giftfreien Schädlingsbekämpfung entscheidend.
Nur die wenigsten Hygienebeauftragten in Gesundheitseinrichtungen sind auf diese Aufgabe der Schädlingsbekämpfung vorbereitet. Umso wichtiger also, einen Schädlingsbekämpfer zu beauftragen, der sich mit gängigen Audits und Standards für Krankenhäuser auskennt und die besonderen Gefahren versteht, die Schädlinge für medizinische Einrichtungen bedeuten.
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